Aktuelles, Stellungnahmen

Aufruf zum Erhalt und Ausbau der Schulsozialarbeit

Sehr geehrter Herr Ministerpräsident Laschet, sehr geehrter Herr Minister Laumann, sehr geehrte Frau Ministerin Gebauer, sehr geehrter Herr Minister Stamp,

vielen Dank für die Stellungnahme der Landesregierung vom 18. Dezember 2017. Wir freuen uns über die Wertschätzung, die die Landesregierung der Arbeit der Fachkräfte für Schulsozialarbeit insgesamt und der Gruppe der Fachkräfte, die mit dem Schwerpunkt „Bildungs- und Teilhabeberatung“ beauftragt und durch das Landesprogramm „Soziale Arbeit an Schulen finanziert wird, insbesondere entgegen bringt. Leider bildet Ihre Planung zur erneut befristeten (Weiter-) Finanzierung dieser Stellen Ihre Wertschätzung nur begrenzt aus. Als Begründung für Ihre aktuelle und mittelfristige Haushaltsplanung geben Sie an, dass es zu prüfen gilt, ob zur Förderung der sozialen Aufstiegs- und gleicher Bildungschancen sowie der Teilhabe aller Kinder und Jugendlichen „die Instrumente der Arbeitsmarktpolitik, der Schulsozialarbeit und der Jugendhilfe zusammengeführt werden können.“ Wir möchten dazu folgendes anmerken:

Wirksamkeit der Schulsozialarbeit

  • Die Schulsozialarbeit hat Ihren Ursprung in der Jugendsozialarbeit bzw. Jugendhilfe. Sie folgt den Grundprinzipen der Förderung der individuellen Persönlichkeitsentwicklung. Hierzu zählen Freiwilligkeit, Partizipation und Nachteilsausgleich sozialer Benachteiligung mit dem Ziel, ein selbstbestimmtes Leben als Mitglied einer demokratischen Gesellschaft zu ermöglichen.
    → Die Schulsozialarbeit ist jugendpolitisch wirksam!
  • Die Bildungsdebatte der 1970-iger Jahre fand u.a. ihren Ausdruck in der Einführung der Gesamtschulen, an denen ein Gleichgewicht aus formaler, non-formaler und informeller Bildung realisiert werden sollte. Dieses erweiterte Bildungsverständnis spiegelte sich auch durch eine erste multiprofessionelle Personalbesetzung wieder – die Schulsozialarbeit als fester Bestandteil der Schulkollegien wurde eingeführt. Es folgte ein kontinuierlicher Ausbau, so dass heute über 1000 Stellen im Etat des MSB finanziert werden und an den Schulen aller Sek. 1 – Schulformen fest verortet sind. Dort fördern die Fachkräfte für Schulsozialarbeit durch ein vielfältiges Angebot die Steigerung der Chancengleichheit und der Teilhabe aller Kinder und Jugendlichen.
    → Die Schulsozialarbeit ist bildungspolitisch wirksam!
  • Der Erlass zum Einsatz von Fachkräften für Schulsozialarbeit (BASS 21-13 Nr. 6) legt fest, dass Fachkräfte für Schulsozialarbeit auch die Berufsorientierung sowie die Übergänge und Anschlüsse der Jugendlichen und jungen Erwachsenen in die Berufsausbildung unterstützen. Zur Nachhaltigkeit werden z.B. Maßnahmen zur Steigerung des Selbstwertgefühl und des Selbstbewusstsein durchgeführt, die dazu dienen, die Ausbildungsfähigkeit herzustellen bzw. zu verbessern.
    → Die Schulsozialarbeit ist arbeitsmarktpolitisch wirksam!
  • Durch politische Schwerpunktsetzung ist die Schulsozialarbeit aktuell beauftragt,
    – insbesondere Kinder und Jugendlichen aus armen bzw. an der Armutsgrenze lebenden Familien durch die Vermittlung von Förderungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket besonders zu unterstützen. (Bildungs- und Teilhabeberater)
    – die Integration geflüchteter bzw. zugewanderter Kinder und Jugendlicher durch den Aufbau von oder die Mitwirkung in multiprofessionellen Teams zu fördern. (MPT-Fachkräfte)
    → Die Schulsozialarbeit ist sozialpolitisch wirksam!

Die Schulsozialarbeit hat sich zu einem hoch spezialisierten Arbeitsfeld der sozialen Arbeit entwickelt, welches mit seiner Expertise umfassende und vielfältige Querschnittsaufgaben bewältigt. Die aktuelle Studie zur Wirksamkeit der Bildungs- und Teilhabeberatung aus dem MAGS deckt sich in ihren Analyseergebnissen in Bezug auf die Fragestellung, welche Indikatoren eine akute bzw. nachhaltige Umsetzung der Aufgaben der Schulsozialarbeit ermöglichen und optimieren, mit vielen anderen Forschungsergebnissen der Wirkungsforschung (vgl. 2. Bundeskongress Schulsozialarbeit 2015 – Tagungsdokumentation):
Kontinuität
Allen Arbeitsansätzen und Aufgabenstellungen gemein ist, dass das größte Wirkungspotential der Schulsozialarbeit in der qualifizierten Beziehungsarbeit liegt. Vertrauensvolle und stabile Beziehungen können aber nur dort entstehen, wo Fachkräfte kontinuierlich und in einem zeitlich hinreichenden Umfang an einem Standort tätig sind.
Vernetzung
Fachkräfte der Schulsozialarbeit arbeiten in schulinternen sowie externen Netzwerken. Sie sind geschult und durch den o.g. Erlass beauftragt, innerhalb der Schule geeignete außerschulische Hilfen abzuwägen, um diese unter Beteiligung von Kinder/Jugendlichen sowie deren Sorgeberechtigten in die Tat umzusetzen und ggf. an außerschulische Kooperationspartner zu vermitteln. Fachkräfte der Schulsozialarbeit bauen Hilfe- und Unterstützungsnetzwerke auf und moderieren diese. Sie steuern die Kooperation mit den Netzwerkpartnern und vertreten die Schulen in den Netzwerken. Sofern nicht eine akute Kindeswohlgefährdung zum Handeln drängt, benötigen solche Prozesse Zeit. Fachlichkeit
Fachkräfte für Schulsozialarbeit müssen aufgrund der Komplexität und Spezifität des Arbeitsfeldes über ein grundständiges Studium der sozialen Arbeit – idealerweise mit einer Schwerpunktsetzung Schulsozialarbeit – verfügen. Im Arbeitsfeld Schulsozialarbeit werden alle Fachkompetenzen der sozialen Arbeit benötigt.
Multiprofessionelle Schulentwicklung
Fachkräfte für Schulsozialarbeit beteiligen sich mit ihrer Expertise an den Schulentwicklungsprozessen und fördern somit eine erweitertes, professionsübergreifendes Bildungsverständnis an den Schulen und in den kooperierenden Netzwerken. Sie tragen zur Rollenklarheit und transparenten, zielführenden Aufgabenverteilung bei. Befördert wird dieser Beitrag zur Schulentwicklung durch ein „Arbeiten auf Augenhöhe“. Hierzu müssen die Arbeitsbedingungen der pädagogischen Akteure (Lehrkräfte, Sonderpädagogen, Schulsozialarbeiter) angeglichen werden (Arbeitszeiten, Ferienregelungen, Tarifierung).
Um die Querschnittsaufgaben erfüllen und die volle Wirksamkeit entfalten zu können, braucht die Schulsozialarbeit eine gesicherte, dauerhafte (Querschnitts-)Finanzierung. Die verantwortlichen Ressorts (MSB, MKFFI, MAGS) müssen endlich ein gemeinsames Finanzierungskonzept im Landeshaushalt und mit den kommunalen Spitzenverbänden abstimmen, welches den von allen Seiten geforderten, notwendigen, qualifizierten und flächendeckenden Ausbau der Schulsozialarbeit sichert. Das „Schwarze-Peter-Spiel“ zur gegenseitigen Zuweisung der Finanzierungsverantwortung muss sowohl innerhalb der Landesregierung als auch in dem Verantwortungsdreieck Bund, Land und Kommunen beendet werden. Das Dilemma der Schulsozialarbeit, dass jeder sie haben aber keiner sie dauerhaft und in einem notwendigen Umfang bezahlen will, muss aufgelöst werden, denn alle Entscheidungsträger sind in der Pflicht

  • gegenüber den Kindern und Jugendlichen!
    Wenn die Mittel im MAGS-Etat jetzt nicht entfristet und dynamisiert werden, sind die Stellen nicht mehr konkurrenzfähig am Markt. Qualifizierte Fachkräfte werden auf unbefristete Stellen in der Schulsozialarbeit (z.B. MPT-Stellen des MSB) oder auf ebensolche Stellen in anderen Feldern der sozialen Arbeit wechseln. Besonders betroffen sind davon Grundschulen und Berufskollegs, an denen viele befristet beschäftigte Fachkräfte im Einsatz sind. Eine Nachbesetzung mit unerfahrenen Fachkräften oder mit weniger qualifizierten Fachkräften aus anderen Professionen wird kurzfristig keine Lösung bringen, denn diese werden mit den komplexen Problemlagen der Kinder und Jugendlichen und den sich daraus ergebenen, vielfältigen Aufgabenstellungen zunächst einmal überfordert sein.
  • gegenüber den Schulen und Schulträgern!
    In Anbetracht der aktuellen Herausforderungen (Integration, Inklusion) und der kontinuierlichen Problemlagen brauchen die Schulen dauerhaft und ausreichend multiprofessionelles Personal. Schulsozialarbeit hat hier mit ihren Angeboten eine Schlüsselrolle.
  • gegenüber den Fachkräften!
    Fortgesetzte Befristungen verhindern sowohl berufliche als auch private Planungssicherheit. Nur die faktische Anerkennung als dauerhaft notwendiges Personal durch die Entfristung aller Stellen kann eine große Abwanderung von qualifizierten Fachkräften aus den o.g. Schulen und ggf. sogar aus dem Arbeitsfeld Schulsozialarbeit verhindern.

Deshalb sind in den laufenden Haushaltberatungen und –verhandlungen folgende Beschlüsse unabdingbar:

  1. Verstetigung aller noch verbliebener Stellen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket
  2. Dynamisierung der Haushaltstitel, damit die Mittel dauerhaft für die Finanzierung der Stellen ausreichen.
  3. Einführung von Mindeststandards (1 Fachkraft nur an einer Schule im Einsatz, an größeren Schulsystemen mindestens Doppelbesetzung)
  4. Qualifizierter, bedarfsgerechter Ausbau (Fachkräfte-Schüler-Relation 1:150)
  5. Aufbau bzw. Ausbau der kommunalen, trägerübergreifenden Koordination

Darüber hinaus empfehlen wir die Einrichtung einer Landesfachstelle Schulsozialarbeit. Die Vielfalt der Finanzierungsquellen, Träger, Beauftragungen und Schwerpunktsetzungen hat bei den Schulträgern, bei Schulleitungen und Eltern zu großen Verunsicherungen geführt. Es besteht ein großer Bedarf an qualifizierter Beratung und Begleitung beim Auf- und Ausbau der Schulsozialarbeit vor Ort sowie an qualifizierter Fortbildung für Schulleitungen, Lehrkräfte und Fachkräfte der Schulsozialarbeit.

Wir stehen Ihnen gerne für einen weiteren konstruktiven Austausch zur Verfügung.

I.A.

Wolfgang Foltin