Aktuelles, Stellungnahmen

Das Land NRW übernimmt dauerhaft die Finanzierung von Schulsozialarbeit (ehemals BuT)

Auf Antrag der SPD-Fraktion „Schulsozialarbeit in NRW neu strukturieren und Finanzierung dauerhaft sicherstellen!“ wurde im Landtag am 26.8.2020 über die Weiterfinanzierung der Schulsozialarbeit debattiert.

Der Antrag – Drucksache 17/10640 – wurde nach Beratung einstimmig an den Ausschuss für Schule und Bildung – federführend -, an den Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales sowie an den Ausschuss für Familie, Kinder und Jugend überwiesen; die abschließende Beratung und Abstimmung sollen im federführenden Ausschuss in öffentlicher Sitzung erfolgen. 

Die Landesregierung NRW gibt bekannt, dass die Weiterfinanzierung (Gesamtvolumen 47,4 Millionen) der Schulsozialarbeit auch über den 31. Dezember 2020 hinaus sichergestellt sein wird.

https://www.schulministerium.nrw.de/presse/pressemitteilungen/schulsozialarbeit-ist-dauerhaft-finanziert-26-08-2020

Damit ist ein Zwischenziel der LAG Schulsozialarbeit NRW e.V. erreicht!

Die LAG Schulsozialarbeit NRW e.V. stellt fest:

  • Die Angebote der Schulsozialarbeit für Kinder, Jugendliche und deren Familienkönnen weitergeführt werden.
  • Für die Schulsozialarbeiter*innen, die bisher über das befristete Bundesprogramm „Bildung und Teilhabe“ und im Anschluss in NRW über das befristete Programm „Soziale Arbeit an Schulen im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepakets in Nordrhein-Westfalen“ (BuT-Schulsozialarbeit)“ finanziert wurden, bedeutet dies eine verlässliche Finanzierungsgrundlage und damit verbunden eine finanzielle Absicherung der Arbeitsverhältnisse.
  • Für die Schulenbedeutet dies, dass die konzeptionelle Ausgestaltung der Schulsozialarbeit und die gemeinsam entwickelten schulischen Konzepte nachhaltig an den Schulen verankert werden können.

Das Schulministerium NRW formuliert in der Pressemitteilung: „An der Konzeption für die Aufgaben und Zuständigkeiten für Schulsozialarbeit und Schnittstelle zur Jugendhilfe wird nach dieser Grundsatzentscheidung über die Landesmittel nun gemeinsam mit den Beteiligten in Schule, Schulaufsicht, Kommunen und Fachverbänden weitergearbeitet.“

Nach der Bereitstellung der finanziellen Mittel steht nun im Anschluss die fachliche Ausgestaltung an. Die LAG Schulsozialarbeit NRW e.V. bietet an, die fachliche Expertise von Schulsozialarbeiter*innen als Fachverband in die gemeinsame Ausgestaltung der angekündigten Konzeption einzubringen. 

Die LAG Schulsozialarbeit NRW e.V. setzt sich weiterhin dafür ein,

  • dass Schulsozialarbeit in NRW anhand von Qualitätsstandards Schulsozialarbeit konzeptionell verankert wird.
  • dass weiterhin ein sukzessiver Ausbau von Schulsozialarbeit an allen Schulen und Schulformen erfolgt.
  • dass eine Schlüsselung von 1 Vollzeit Schulsozialarbeit für 150 Schüler*innen sowie Koordination von Schulsozialarbeit an den Schulen als Qualitätsstandard Schulsozialarbeit sichergestellt wird.
  • dass geschaffene Stellen der Schulsozialarbeit zusätzlich geschaffen werden und nicht auf Kosten von Lehrerstellen.
  • dass gesicherte demokratische Mitwirkungsmöglichkeiten von Schulsozialarbeiter*innen in allen schulischen Gremien im Schulgesetz verankert werden. Dies bedeutet auch die Sicherstellung eines aktiven und passiven Wahlrechts.
  • dass eine qualifizierte Fachberatung und Fachaufsicht durch Fachkräfte der Schulsozialarbeit in der schulfachlichen Aufsicht, bei den jeweiligen Trägern und den Kommunalen Koordinierungen sichergestellt wird.
  • dass eine Landesfachstelle Schulsozialarbeit NRW eingerichtet wird
  • dass einheitliche Arbeitsbedingungen und angemessene Tarifierung für alle Schulsozialarbeiter*innen unabhängig von der Trägerschaft sichergestellt werden
  • dass Schulsozialarbeit sowohl in Schule (Schulgesetz) und Jugendhilfe (SGB VIII) verortet ist und bleibt.