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Schulsozialarbeit ist ein vielseitiges Aufgabenfeld – Notbetreuung ist nur ein Bestandteil

Gerade in Zeiten einer Pandemie bleibt Schulsozialarbeit ein vielseitiges Aufgabenfeld, um Kinder und Jugendliche zu stärken und zu begleiten. In dieser Lebenswirklichkeit haben sich die u.a. in den Erlassen 21-13- Nr.6 und Nr. 9 beispielhaft beschriebenen Aufgaben von Schulsozialarbeit nochmals erweitert. Auch die kommunalen und freien Träger haben entsprechende Aufgabenerweiterungen für die Schulsozialarbeit vorgenommen.

Das Handlungsfeld ist von den Schulsozialarbeiter*innen an die Präsenzbeschulung (beraterische Nähe/soziale Nähe) – die Hybridbeschulung (Präsenztage und Weiterführung von digitalen/aufsuchenden Angeboten) – die Distanzbeschulung (Schulsozialarbeit auf Distanz, z.B. in Form von digitalisierten Angeboten/aufsuchenden Angeboten (beraterische Nähe/soziale Distanz) angepasst worden.

Gerade in Zeiten von eingeschränkten Kontaktmöglichkeiten sind die Aufträge der Schulsozialarbeit nochmals bedeutsamer. Die Sicherstellung des Kindeswohls, die Förderung eines sozialen Miteinanders, die Ermöglichung von Teilhabe und Bildung, der Abbau von Benachteiligungen und auch die Anschlussfähigkeit sind die zentralen Ziele der Schulsozialarbeit.

Konkret und beispielhalft:

  • In Zeiten der Pandemie sind die Zugangswege zu Hilfeleistungen wie z.B. der Jugendhilfe, therapeutischen und medizinischen Angeboten schwieriger. Wartezeiten entstehen. Kontakte sind nicht in Präsenz möglich, was gerade in krisenhaften Phasen zur Vertrauensbildung, zum Beziehungsaufbau und zur Stabilisierung notwendig ist. Schulsozialarbeiter*innen in den Schulen sorgen hier für eine gesicherte Begleitung von Kindern, Jugendlichen und Familien.
  • In Zeiten der Pandemie spüren viele Menschen eine Belastung. Hier ist die Schulsozialarbeit eine wichtige Anlaufstelle, Begleitung und Hilfeleistung in den Schulen. Dies betrifft neben psychosozialen Aspekten, schulischen Themen, familiären Themen zudem das Kindeswohl. Schulsozialarbeiter*innen bieten hier Einfallhilfen/Beratung an und initiieren Zugangswege zu außerschulischen Hilfeleistungen.
  • In Zeiten der Beschulung auf Distanz wird die Sicherstellung eines sozialen Miteinanders, der Vermittlung von gesellschaftlichen Normen und Werte zur besonderen Herausforderung. Hier arbeiten die Schulsozialarbeiter*innen eng mit Lehrkräften zusammen und bieten zudem aufgrund der nicht-lehrenden Rolle besondere pädagogische Lern- und Erfahrungssettings.
  • In Zeiten der Pandemie verändern sich für alle Beteiligten (digitale) Kommunikationswege und Arbeitsabläufe. Für Schulsozialarbeiter*innen ist die Netzwerkarbeit davon betroffen.
  • Um die Teilhabe an der Bildung zu gewährleisten, benötigen Schulsozialarbeiter*innen Zeit um Kindern/Jugendlichen individualisierte Hilfe zu geben, damit das digitale Bildungsangebot an den Schule wahrgenommen werden kann. Neben der Schaffung von technischen Zugängen geht es hier auch um die Erläuterung der Handhabung sowie die Begleitung bei der Anwendung.

Aufgrund dieser beispielhaften Situationen wird deutlich, weshalb Schulsozialarbeit nicht alleinig nur in der Notbetreuung tätig ist und sein sollte.

Alle Akteure in und an der Schule sind aufgefordert im Dialog eine entsprechende Einsatzplanungen von Schulsozialarbeiter*innen mit Blick auf das umfassende Handlungsfeld und den Bedarf von Kindern/Jugendlichen an der jeweiligen Schule vorzunehmen.

Entsprechend der organisatorischen Hinweise im Erlass 21-13 Nr. 6/Nr. 9 bzw. auf Grundlage von Kooperationsvereinbarungen zur Schulsozialarbeit erfolgt die gemeinsame Einsatzplanung durch den jeweiligen Träger, die Schulleitungen und den jeweiligen Schulsozialarbeiter*innen.

Folgende Handlungsfelder sind für Schulsozialarbeiter*innen in die Einsatzplanung einzubeziehen:

  • Einzelfallhilfe/Beratung
  • Soziales Lernen
  • Netzwerkarbeit
  • Gremienarbeit
  • Konzeptentwicklung
  • Gewährleistung der Notbetreuung in Zusammenarbeit mit Lehrkräften und sozialpädagogischen Fachkräften an der Schule.

 

Als LAG Schulsozialarbeit NRW e.V. empfehlen wir allen Beteiligten sich bei Bedarf zur fachlichen Unterstützung an die Kommunalen Koordinierungen Schulsozialarbeit in den Kommunen/Kreisen und die Schulfachliche Aufsicht Schulsozialarbeit (u.a. auch Fachberatung Schulsozialarbeit) in den Bezirksregierungen zu wenden.

 

Der LAG Schulsozialarbeit NRW e.V. ist bewusst, dass es in der Zeit einer Pandemie für alle zu hohen Belastungen kommt,

  • da Routinen fehlen und neue Arbeitsstrukturen verlässlich aufzubauen sind
  • persönliche Schicksale und Lebensumstände zu meistern sind
  • Ressourcen endlich sind und nun gemeinsam zu verteilen sind.

 

Schulsozialarbeiter*innen leisten hier zusammen mit allen anderen Beteiligten (Trägern, Schulleitungen, Lehrkräften, Sozialpädagogischen Fachkräften) einen Beitrag.

 

Weiterführende Links:

https://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/leistungen/abteilung04/generalien/schulsozialarbeit/schulsozialarbeit_pandemie.pdf