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Stellungnahme LAG Schulsozialarbeit NRW e.V. – Gesetz über die Feststellung des Haushaltsplans des Landes Nordrhein-Westfalen für das Haushaltsjahr 2024 (Haushaltsgesetz 2024)

Als LAG Schulsozialarbeit haben wir im Ausschuss Haushalt und Finanzen/Landtag NRW am 19.10.2023 zum Gesetz über die Feststellung des Haushaltsplans des Landes Nordrhein-Westfalen für das Haushaltsjahr 2024 (Haushaltsgesetz 2024) eine Stellungnahme eingereicht, um auf fachliche Mängel, notwendige Ressourcen und notwendige Finanzmittel in der Schulsozialarbeit in NRW aufmerksam zu machen.

Die Haushaltslage in NRW ist angespannt und wie auf der Mitgliederversammlung im Juni 2023 berichtet, wurde uns durch Frau Feller mitgeteilt, dass es keinerlei Gelder geben wird, welche zusätzlich in die Schulsozialarbeit investiert werden. – Als LAG Schulsozialarbeit NRW e.V. haben wir in zahlreichen Stellungnahmen, Positionierungen und Gesprächen auf notwendige Finanzmittel zur quantitativen und qualitativen Ausgestaltung der (trägerübergreifenden) Schulsozialarbeit in NRW aufmerksam gemacht. Dies werden wir auch weiterhin vertreten!

Um unseren Ansatz der trägerübergreifenden Kommunalen Koordinierung zu stärken, haben wir als Vorstand in einer Stellungnahme im Ausschuss Haushalt und Finanzen am 19.10.2023 gefordert, dass es notwendig ist, personelle Ressourcen  in den Bezirksregierungen sicherzustellen, um für alle Fachkräfte eine Fachaufsicht, Fachberatung, Fortbildung und Koordination zu gewährleisten. Nur so kann dem Auftrag der Kooperation zwischen Kommunaler Koordinierung Schulsozialarbeit und der Schulfachlichen Aufsicht/Fachberatung in den Bezirksregierungen im Sinne einer trägerübergreifenden Koordinierung unter Achtung der Zuständigkeiten in den Trägerstrukturen nachgekommen werden.

Zudem haben wir an allen Schulen und Schulformen Schulsozialarbeit für alle Schüler:innen gefordert.

Die Stellungnahme steht hier als Download zur Verfügung: MMST18-949