Aktuelles, Stellungnahmen

Verbändebeteiligung gemäß § 77 SchulG NRW

Sehr geehrte Frau Ministerin Gebauer, sehr geehrter Herr Staatssekretär Richter,

gemeinsam mit dem Landesverband Schulpsychologie haben wir Ihnen in einem persönlichen Gespräch erläutert, warum wir als Berufsverbände eine Beteiligung in schulischen Angelegenheiten von allgemeiner und grundsätzlicher Bedeutung gemäß § 77 SchulG. fordern. Wir vertreten als Fachverbände die Berufsgruppen der Schulsozialarbeit und der Schulpsychologie. In Grundsatzfragen der Schulentwicklung (Integration, Inklusion, Prävention, Intervention etc.) können und wollen wir die fachliche Expertise unserer Professionen und die Erfahrungen aus unseren Arbeitsfeldern in die Entwicklung neuer Gesetze und Erlasse einbringen.

Obwohl Sie Verständnis für unser Anliegen signalisiert haben, werden wir weiterhin nicht beteiligt. Zuletzt haben wir nur durch Zufall vom Erlassentwurf zur Beratung und Unterstützung von Schulen bei Antisemitismus, gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit, Rechts- und Linksextremismus, Islamismus und Salafismus, der direkt unsere Fachgruppen und Arbeitsfelder betrifft, erfahren. Auch beim Erlass zur Förderung multiprofessioneller Teams/Inklusion und beim Erlass zur Neuausrichtung der Inklusion sind wir am Mitwirkungsverfahren nicht beteiligt worden.

Während wir im Fachbeirat Inklusion als kompetente Vertreter*innen unserer Berufsgruppen akzeptiert werden und Gehör finden, werden wir im Mitwirkungsverfahren gemäß § 77 SchulG ignoriert. Hierzu würden wir gerne zeitnah erneut mit Ihnen in einen fachlichen Austausch treten.
Für eine Einladung zu einem Gespräch wären wir Ihnen sehr dankbar.
Mit freundlichen Grüßen

Wolfgang Foltin
1. Vorsitzender