Stellungnahmen

Anfrage: Verlässliche Weiterfinanzierung von Schulsozialarbeit anhand von Qualitätsstandards Schulsozialarbeit

Sehr geehrte Frau Ministerin Gebauer, sehr geehrter Herr Staatssekretär Richter, 
sehr geehrter MR Herr Otto,
Sehr geehrter Herr Minister Laumann,
sehr geehrter Staatssekretär Heller,
sehr geehrter Herr Minister Dr. Stamp,
sehr geehrter Staatssekretär Bothe,
sehr geehrte Frau Staatssekretärin Güler,
sehr geehrte Damen und Herren,

In einem Schreiben vom 18. Dezember 2017 hat Herr Laumann uns wissen lassen, dass die Landesregierung das Anliegen verfolgt, „allen Kindern und Jugendlichen- unabhängig von der Herkunft der Eltern – sozialen Aufstieg, gleiche Bildungschancen sowie mehr Teilhabe zu ermöglichen“. In diesem Zusammenhang erwähnten sie, dass die Landesregierung prüft, „Instrumente der Arbeitsmarktpolitik, der Schulsozialarbeit und der Jugendhilfe sinnvoll zusammenzuführen. Damit soll unter anderem auch eine verlässliche und effiziente Fortführung der Schulsozialarbeit erreicht werden.“

Die LAG Schulsozialarbeit NRW e.V. hat in zahlreichen Stellungnahmen und Schreiben auf eine verlässliche, unbefristete Finanzierung von Schulsozialarbeit anhand von Qualitätsstandards Schulsozialarbeit hingewiesen.

In dem Schreiben von Herrn Laumann ist erwähnt, dass das Land den Bund nach wie vor in der Finanzierungspflicht „der sozialen Beratung an Schulen“ sieht.

All dies waren Gründe, weshalb sich die Landesregierung auf eine temporäre Lösung „Soziale Arbeit an Schulen im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepakets in Nordrhein-Westfalen“ entschieden hat.

Stand heute: Diese Finanzierung läuft im Dezember 2020 aus!

Auf unserem Fachtag 2018 hat Herr Staatssekretär Richter die von Frau Gebauer der LAG Schulsozialarbeit NRW e.V. getätigte Ankündigung bestätigt, dass ministerienübergreifend an einem neuen Erlass zur Schulsozialarbeit in NRW gearbeitet wird. In den Prozess, so die Zusage, soll die Expertise Schulsozialarbeit in einem Beteiligungsverfahren einbezogen werden.

Stand heute: 

Bis heute liegt der LAG Schulsozialarbeit NRW e.V. kein Erlassentwurf als Arbeitsgrundlage vor. Bis heute ist bei uns keine Einladung eingegangen, die unsere Expertise einholt.

Wir stellen fest:

·       Schulsozialarbeit erfährt seit Jahren eine hohe Anerkennung in Bund, Land und Kommunen, wobei die Finanzierungsverantwortung weiterhin nicht verlässlich geregelt ist. – Schulsozialarbeit ist eine Querschnittsaufgabe von Schule, Jungendhilfe, Arbeit, Soziales, Integration, weshalb wir Bund, Land und Kommunen weiterhin in der Verantwortung sehen.

·       Schülerschaft, Elternschaft, Lehrerschaft, Gewerkschaften, weitere Verbände/Landesarbeitsgemeinschaften unterstützen seit Jahren eine feste Verankerung von Schulsozialarbeit (1 Vollzeitstelle pro 150 Schüler*innen, Koordinierungsstellen in Schulen und in Kommunen, Fachberatung durch Schulsozialarbeit, Landesstelle Schulsozialarbeit).

·       Das Landesprogramm „Soziale Arbeit an Schulen im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepakets in Nordrhein-Westfalen“ ist befristet bis Dezember 2020.

·       Im Bundestag zeichnet sich bisher keine verlässliche und mehrheitsfähige Entscheidung zur ergänzenden Finanzierung von Schulsozialarbeit durch eine Aufnahme ins SGB VIII als Pflichtaufgabe ab.

·       Die Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände sieht die Länder in der Verantwortung: „Aus Sicht der kommunalen Spitzenverbände sind die aktuell in unterschiedlicher Zuständigkeit und Finanzierungsverantwortung stehenden Schulsozialarbeiter/innen perspektivisch durch die Schulgesetze der Länder in das System Schule zu überführen und somit zu einer ständigen und verlässlich finanzierten Aufgabe des Landes zu machen. Nur auf diese Weise kann eine flächendeckende Versorgung erreicht und eine finanzielle Überforderung, insbesondere finanzschwacher Kommunen verhindert werden.“ (19-13-69e_angef-SN_kommunale-Spitzenverbaende-data)

·       Bisherige Anträge zur Neustrukturierung der Schulsozialarbeit im Landtag NRW sind bisher nicht erfolgversprechend verabschiedet worden.

Vor diesem Hintergrund fragen wir Sie und bitten Sie zeitnah um Stellungnahme:

·       Welche Lösung haben Sie zur Weiterfinanzierung von Schulsozialarbeit in NRW ab Dezember 2020?

·       Wie ist der Arbeitsstand im Hinblick auf die Zusammenführung der Mittel zur Erarbeitung eines Erlasses zur Schulsozialarbeit in NRW anhand von den Qualitätsstandards Schulsozialarbeit?

·       Wie stellen Sie sich die Einbindung der Expertise von Schulsozialarbeiter*innen und einen Beteiligungsprozess von Verbänden der Schulsozialarbeit (LAG Schulsozialarbeit NRW e.V., Gewerkschaften, LAG Jugendsozialarbeit etc.) vor?

·       Was ist Ihr Kenntnisstand darüber, welche Verantwortungsübernahme es von Seiten des Bundes geben wird? Welche Lösung zur unbefristeten und verlässlichen Weiterfinanzierung von Schulsozialarbeit anhand von bundesweiten Qualitätsstandards Schulsozialarbeit ist entschieden?

·       Ist Ihnen bekannt, wie hier die Einbindung der Expertise von Schulsozialarbeiter*innen und einen Beteiligungsprozess von Verbänden der Schulsozialarbeit vorgesehen ist?

Für weiterführende Gespräche stehen wir weiterhin zur Verfügung.