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Definition von Schulsozialarbeit

Das Bundesnetzwerk Schulsozialarbeit, ein Zusammenschluss von Arbeitsgemeinschaften, Fachverbänden, Arbeitskreisen und Netzwerken von Fachkräften der Schulsozialarbeit, die als Vertretungen für Schulsozialarbeiter*innen auf Länderebene agieren, definieren Schulsozialarbeit in Anlehnung an die Definition von Prof. Karsten Speck wie folgt:

„Schulsozialarbeit ist Soziale Arbeit in und an Schule. Schulsozialarbeiter*innen arbeiten kontinuierlich am Ort Schule mit Sozialraumorientierung, bringen ihr Fachwissen sowie fachliche Ziele, Prinzipien und Methoden der Sozialen Arbeit in die Schule ein und arbeiten im multiprofessionellen Team mit Lehrkräften und anderen Berufsgruppen auf einer verbindlich vereinbarten und gleichberechtigten Basis zusammen, um alle jungen Menschen in ihrer individuellen, sozialen, schulischen und beruflichen Entwicklung zu fördern. Schulsozialarbeiter*innen tragen dazu bei, Bildungsbenachteiligungen abzubauen und Bildungschancen zu eröffnen.
Sie beraten und unterstützen Erziehungsberechtigte und Lehrkräfte bei der Erziehung und dem erzieherischen Kinder- und Jugendschutz und befördern eine kinder- und jugendfreundliche Umwelt.“

 

Diese Definition bezieht sich auf die am meisten verbreitete Definition von Schulsozialarbeit von Prof. Karsten Speck:

„Unter Schulsozialarbeit wird ein Angebot der Jugendhilfe verstanden, bei dem sozialpädagogische Fachkräfte, kontinuierlich am Ort Schule tätig sind und mit Lehrkräften auf einer verbindlich vereinbarten und gleichberechtigten Basis zusammenarbeiten, um junge Menschen in ihrer individuellen, sozialen, schulischen und beruflichen Entwicklung zu fördern, dazu beitragen, Bildungsbenachteiligungen zu vermeiden und abzubauen, Erziehungsberechtigte und LehrerInnen bei der Erziehung und dem erzieherischen Kinder- und Jugendschutz zu beraten und unterstützen sowie zu einer schülerfreundlichen Umwelt beizutragen.  Zu den sozialpädagogischen Angeboten und Hilfen der Schulsozialarbeit gehören insbesondere die Beratung (unter Berücksichtigung einschlägiger Beratungsgrundsätze) und Begleitung von einzelnen SchülerInnen, die sozialpädagogische Gruppenarbeit, offene Gesprächs-, Kontakt- und Freizeitangebote, die Mitwirkung in Unterrichtsprojekten und in schulischen Gremien sowie die Kooperation und Vernetzung mit dem Gemeinwesen.“

Vgl.: Speck, Karsten. Qualität und Evaluation in der Schulsozialarbeit. Konzepte, Rahmenbedingungen und Wirkungen. S. 23. Verlag für Sozialwissenschaften/ GWV Fachverlag GmbH. Wiesbaden 2006.